Landtag Brandenburg

Das Volk ist nach der Verfassung des Landes Brandenburg Träger der Staatsgewalt. Es übt sie in Wahlen und Abstimmungen und durch die bestellten Organe aus.
Die Abgeordneten sind die vom Volk gewählten Mitglieder des Parlaments des Landtags Brandenburg. Sie erarbeiten in Ausschüssen sowie in weiteren Kommissionen und Gremien Vorlagen für die Gesetzgebung und üben die Kontrolle der Regierung aus.
Alle Aktivitäten laufen im  Plenum als zentrales Organ des Landtages zusammen. Es tagt zwei bis dreimal monatlich, hier bringen die Abgeordneten, die Fraktionen und damit das Volk ihren politischen Willen zum Ausdruck.

Wir Abgeordneten sind das Bindeglied zwischen unserem Wahlkreis und dem gesetzgebenden Parlament des Landes. Im Wahlkreis erfolgt die konkrete örtliche Arbeit über Beteiligungen, Sprechstunden, Diskussionen oder ähnlichem. Die sich ergebenen Forderungen und Wünsche nehmen wir in unserer Arbeit in den Fraktionen und den Ausschüssen des Landtages auf.