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Landesinvestitionsprogramm für Schulausbau startet
Land unterstützt die Kommunen und Gemeinden beim Ausbau der Schulen in öffentlicher Trägerschaft
Das Land Brandenburg stellt insgesamt 70 Millionen Euro für den Ausbau von Schulen in öffentlicher Trägerschaft zur Verfügung. Damit können Neubauten, Umbauten und Ergänzungsbauten bezuschusst werden.
„Ich freue mich sehr, dass die Rheinsberger Schule nun saniert wird. Für alle Schüler und Schülerinnen, ihre Eltern und die Lehrer und Lehrerinnen ist das eine gute Nachricht - ein Ergebnis von zahlreichen Gesprächen im Landtag und mit dem Bildungsministerium, Beschlüssen der Stadtverordneten-versammlung Rheinsberg, Elterninitiativen und jahrelanger Vorarbeit. Das macht Mut!“ sagt die SPD-Landtagsabgeordnete Prof. Dr. Ulrike Liedtke. Und betont weiter: „Es ist nicht die Aufgabe des Landes Brandenburg, Schulen zu bauen oder zu sanieren, dies ist die Aufgabe der Städte und Gemeinden.
Ich bin dankbar, dass wir durch die Fortführung des Kommunalen Infrastrukturprogramms (KIP-Bildung) im Bereich Schulbau insgesamt 70 Millionen Euro aus dem Zukunftsinvestitionsfonds zur Verfügung haben und nun zum Wohle der Schülerinnen und Schüler investieren können. Gerade in unserer Region hier in Ostprignitz-Ruppin ist es wichtig, attraktive Schulen zu schaffen. Sie sind ein wichtiges Kriterium für Familien in ihrer Wahl des Wohnortes.“
Gefördert werden können Neubau-Maßnahmen, der Ausbau, der Umbau, die Erweiterung, die Sanierung oder Teilsanierung sowie die Modernisierung von Schulgebäuden, Schulaußenanlagen, Schulsporthallen und Schulsportaußenanlagen. Förderfähig sind zudem Horte an Schulstandorten, wenn die Räumlichkeiten der Horte in einem unmittelbaren baulichen Zusammenhang mit der Grund- und oder Förderschule stehen.
Förderfähig sind auch Begleitmaßnahmen zur Vorbereitung und Planung (Leistungen Dritter außerhalb der Verwaltung), Beräumung und Erschließung von Grundstücken, insbesondere auch durch Versorgungsanlagen, Ankauf von Grundstücken, sofern sie in direktem Zusammenhang mit den Baumaßnahmen stehen.
Durch die Schulträger ist ein Eigenanteil in Höhe von 30 Prozent zu erbringen. Bei gemäß der Förderrichtlinie als finanzschwach geltenden Kommunen beträgt der Eigenanteil zehn Prozent
Appell der Konferenz der Landesmusikräte „Wie weiter nach Corona?“
Ausgangslage
Die Corona-Pandemie hat unser Leben aus dem Tritt gebracht. Bewährte Strukturen der Musikkultur in den Ländern bröckeln, weil Eindämmungsvorschriften die Musikausübenden wie ihr Publikum gleichermaßen ausbremsen.
Die Wissenschaft hat getan, was ihre Aufgabe ist: Sie hat fundiert Daten erhoben und darauf basierend Vorschläge erarbeitet, wie mit dem Virus umzugehen ist. Sie hat die Gesellschaft dabei mit Verstand und Vernunft bedient. Die Forschung fand Spritzen und Pillen gegen das Virus. Politiker setzen entsprechende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung um. Wir - die Landesmusikräte – haben dafür zu sorgen, dass die Vielfalt von Musik mitten in der Gesellschaft stattfindet. Ohne Musik wird es still! Dabei besinnen wir uns auf unsere ursprüngliche Aufgabe: Musik machen, Musik hören, Musik erleben und damit Empfindungen wecken, reflektieren, anregen. Die positiven Auswirkungen des Umgangs mit Klang für die eigene Kreativität und für den Zusammenhalt der Gesellschaft werden vielfach beschrieben. Neben Wissenschaft, Forschung und Politik kommt somit der Musik als Kunstsparte eine grundsätzliche und dringend notwendige Aufgabe in der Nach-Corona-Zeit zu.
Als Konferenz der Landesmusikräte sehen wir uns in der Pflicht, Vorschläge zu erarbeiten, wie es mit Musik nach Corona weitergehen kann.
Unsere Empfehlungen:
Nach 2 Jahren unregelmäßigem oder ausgefallenem Musikunterricht brauchen wir quantitativ und qualitativ ausreichenden Musikunterricht in der Schule für alle. Keine Unterscheidung mehr zwischen „Kern“- und „Rand“-Fächern! Ansonsten droht ein musikalischer Generationsbruch, Verlust an kultureller Vielfalt in der Gesellschaft sowie in persönlichen Entwicklungen.
Musik in Kita, Arbeitsgemeinschaften und in den Musikschulen braucht einen Neustart. Coronabedingt nicht singen zu dürfen, in Schulen nicht mit außerschulischen Profis gemeinsam Musik machen zu können und auf Ensembleunterricht in der Musikschule verzichten zu müssen führte langfristig zu Defiziten. Der Weiterentwicklung und dem Neuaufbau von instrumentalen Kinder- und Jugendensembles sowie Chören ist dabei besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Talentfindung muss generell neu beginnen, auch um die Zukunft der Musikberufe zu sichern
Professionelle Musiker brauchen auch nach Corona noch Hilfsprogramme der Kultur-Ressorts, weil der Veranstaltungsbetrieb nicht sofort anlaufen kann. Für Soloselbständige ist die dauerhafte sozialversicherungspflichtige Absicherung notwendig. Für Berufseinsteiger, die nach Ausbildungsabschluss coronabedingt keine Anstellung in einem Kulturbetrieb erhalten konnten, sind besondere Förderprogramme zu entwickeln.
Ensembles der vokalen und instrumentalen Amateurmusik – aufgenommen in das Bundes-Verzeichnis „Immaterielles Kulturerbe“ – sind zu schützen und zu fördern. Gerade nach Corona ist das Erleben der Musik-Gemeinschaft für die psychische Stabilität des Menschen von enormer Bedeutung. Die ehrenamtliche Tätigkeit der Amateurensembles und Chöre für den Zusammenhalt der Gesellschaft kann nicht hoch genug geschätzt werden. Dazu brauchen sie Strukturhilfen – Probenraummieten, Honorare für Chor- und Ensembleleiter, Verwaltungskosten.
Musikalische Weiterbildung hat neue Prioritäten zu setzen: Coaching, um neu starten zu können, neu Probenzeiten zu planen, Nachwuchs zu gewinnen, nach Aufführungspausen das Lampenfieber zu bewältigen. Musikkultur kann nicht nahtlos fortsetzen, wo sie vor 2 Jahren aufgehört hat.
Fazit
Um in der Nach-Corona-Zeit das Musikleben als emotionale Komponente für gesellschaftliches Miteinander wieder in Gang bringen zu können, müssen wir von uns selbst, von allen Musikschaffenden, einen tatsächlichen Neustart nach Corona einfordern. Wir müssen bereit sein, die geforderten Programme zu entwickeln und umzusetzen. Dafür brauchen wir Strukturhilfen anstelle von partiellen Projektgeldern. Wir sind gerne bereit, an der Ausarbeitung entsprechender strategischer Konzepte mitzuwirken.
Wir sind überzeugt: es braucht eine große Kreativität, Reflexion und auch Zeit, um den Neustart zu bewältigen. Nur dann können wir den Menschen auch wieder das Gefühl der Zuversicht, Sicherheit und Geborgenheit vermitteln, zu dem die Musik als sinnlich erlebbare Hörkunst fähig ist.
Kultur ist Ländersache - die Mitglieder der Landesmusikräte stellen sich den nun auf sie zukommenden Aufgaben zum Wohl der Zivilgesellschaft, um diese und damit uns alle auf lange Sicht vor irreversiblen gesundheitlichen Schäden, aber auch vor Demokratie- und Werteverlusten zu bewahren.
Konferenz der Landesmusikräte: Prof. Dr. Ulrike Liedtke, Prof. Dr. Jutta Schnitzer-Ungefug
Wir wissen, wie Integration geht
SPD-Fraktion Rheinsberg zu den Integrations-Plänen in Flecken Zechlin
Viele gute Erfahrungen konnten die Rheinsberger bei der Integration Geflüchteter sammeln. Wohnverbünde erwiesen sich für Geflüchtete wie Einwohner als bessere Alternative zu Gemeinschaftsunterkünften. Eine herzliche Willkommenskultur entwickelte sich, Familien fanden Anschluss an Vereine, die Kinder befreundeten sich schnell und die Schulen in Rheinsberg und Flecken Zechlin leisteten einen nicht hoch genug zu schätzenden Beitrag zum gegenseitigen Verstehen.
Integration ist ein langer Prozess, der auch in Rheinsberg seit 2015 noch nicht abgeschlossen ist. Aber: Rheinsberg hat Erfahrungen damit - und überwiegend gute.
In einem Schreiben vom 19.1.2022 teilt Landrat Ralf Reinhardt zeitgleich den Herren Bürgermeister Frank-Rudi Schwochow und Ortsvorsteher Rainer Maranke sowie der Presse mit, dass in einem leerstehenden Hotel in Flecken Zechlin eine Unterkunft für bis zu 150 Geflüchtete entstehen soll (gemeint ist das einstige Hotel Seeblick). Vorgespräche dazu gab es nicht.
Die SPD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Rheinsberg nimmt zu diesem Vorgehen wie folgt Stellung:
- Wir haben aus der Integrationsphase seit 2015 gelernt, dass Willkommenskultur sensibel vorbereitet werden muss. Dazu gehören zuerst Gespräche mit den gewählten Vertretern der Bürger - dem Bürgermeister und dem Ortsvorsteher, die anzuhören und in den beabsichtigten Integrationsprozess einzubeziehen sind.
- Mit den Gemeindevertretern ist abzuwägen, ob ein Ort für die Unterbringung von Geflüchteten geeignet ist. Flecken Zechlin hat ca. 800 Einwohner, eine Gemeinschaftsunterkunft für 150 Bewohner steht in keinem guten Verhältnis dazu.
- Flecken Zechlin gehört zu den touristischen Hochburgen Brandenburgs. Selbstverständlich sind die Einwohner nicht fremdenfeindlich, beherbergen sie doch ganzjährig Urlauber aus den unterschiedlichsten Regionen. Eine Überforderung des Ortes, seiner Infrastruktur und seiner Bürger muss jedoch vermieden werden.
- Der Ort Flecken Zechlin befindet sich im ländlichen Raum, der 150 Geflüchteten keine Perspektive bieten kann. Schon die verkehrstechnische Anbindung ist problematisch. Es ist davon auszugehen, dass die Geflüchteten weiterziehen werden. Das kann nicht Sinn von langfristiger Integration sein.
- Die Rheinsberger Wohnungsgesellschaft verfügt über ausreichend leerstehende Wohnungen, deren Nutzung zur Unterbringung von Geflüchteten vom Landratsamt Ostprignitz-Ruppin abgelehnt worden ist, aber weiter angeboten werden soll. Der Wohnverbund Rheinsberg wurde vom Bundespräsidenten 2017 als Integrationsmodell Rheinsberg ausgezeichnet.
- Die Anmietungsdauer von 10 Jahren ist unverständlich und nützt ausschließlich dem Gebäudeeigentümer. Außerdem werden die Kosten für die Sanierung des Hotels Seeblick in Flecken Zechlin in hohem Maße anfallende Mietkosten in kleinen Wohneinheiten überschreiten.
- Letztlich werden die Bürger in Rheinsberg und Flecken Zechlin die Entscheidung des Landrates und sein undemokratisches Vorgehen über die Köpfe der Bewohner und ihrer Politiker vor Ort hinweg nicht verstehen. Die Voraussetzungen für eine gelingende Integration sind nicht gegeben. Es ist neu und unvoreingenommen nach einer vernünftigen Lösung zur Integration Geflüchteter im Landkreis Ostprignitz-Ruppin zu suchen.
Gern stehen die Mitglieder der SPD-Fraktion Rheinsberg dabei als Partner zur Verfügung.
Für die SPD-Fraktion in der Stadtverordnetenversammlung Rheinsberg:
Prof. Dr. Ulrike Liedtke
300 Jahre Wagner-Orgel im Dom zu Brandenburg

Vorfreude auf 300 Jahre Wagener-Orgel
Das Jahr 1723 gibt Joachim Wagner als Zeit der Fertigstellung seiner Orgel für den Dom zu Brandenburg an. Am 18. Juli 1725 erfolgte die offizielle "Orgelabnahme", ohne Beanstandung. Jede Orgel ist etwas ganz Besonderes. Sie gehört fest zu ihrem Kirchenraum, zeugt von meisterlicher Handwerkskunst und lenkt den Blick hoch auf die Empore. Ihre Mechanik entwickelte sich im Laufe zweier Jahrtausende ständig weiter, aber noch immer strömt Luft in die Pfeifen ein, um in unterschiedlichen Registern zu klingen und ein riesiges Orchester ersetzen zu können. Auch nur die kleinste bauliche Eigenart kann den Klang beeinflussen. Die Wagner-Orgel im Dom zu Brandenburg verfügt über 2.010 Pfeifen (!) in 29 originalen und insgesamt 33 Registern auf zwei Manualen und Pedal. Insgesamt schuf Wagner 51 Orgeln, von denen noch 9 existieren - die größte und in ihrer historischen Substanz am besten erhaltene steht im Dom zu Brandenburg. Den Orgelprospekt schuf Johann Georg Glume, der Ausgestalter der Potsdamer Garnisonskirche, der mehrfach mit Wagner zusammenarbeitete. Das alles genügt eigentlich schon, um Bau und bildliche Schönheit des Instrumentes zu ehren.
Das wichtigste aber und auch das ganz besondere dieser Orgel ist ihr Klang - klar und transparent in einem farbigen Spektrum, auch im großen Dom und in barocker Vielstimmigkeit durchhörbar nahe an menschlichem Gesang. Gottfried Wagner brachte das den Beinamen "Brandenburger Silbermann" ein und tatsächlich hatte er als Geselle bei dem sächsischen Orgelbauer gelernt. Die 300jährige Geschichte seiner Dom-Orgel lässt sich dann auch bis hin zur heutigen Orgelbaufirma Schuke in Werder erzählen. Spannend!
Zu diesem besonderen Instrument gehört ein besonderes musikalisches Repertoire, das besondere Organisten zu Gehör bringen. Das Gesamtwerk Johann Sebastian Bachs für Orgel spielen wenige Organisten, immerhin sind es 220 Choralbearbeitungen, Partiten, Fantasien, Präludien und Fugen. Domkantor Marcel Fladerer-Armbrecht stellt sich dieser Herausforderung in mehreren Konzerten schon jetzt und erst recht im Jahr des 300. Jubiläums der Wagner-Orgel.
Das sind viele gute Gründe, die Wagner-Orgel und ihre Musik 2023 ausgiebig mit vielen Besuchern des Doms zu Brandenburg zu feiern und in Vorfreude auf das Jubiläum schon mal hinein zu lauschen in den Dom, ganz alleine, mit Freunden oder in Familie, mit der Schulklasse oder Arbeitskollegen!
Ulrike Liedtke
Memorandum vom Rundfunkarbeitskreis der Konferenz der Landesmusikräte
Der Rundfunkarbeitskreis unterstützt den öffentlich-rechtlichen Rundfunk bei seinem Bekenntnis zu seinen qualitativ hochwertigen Musikprogrammen - unabhängig von Quote. Das heißt auch, dass der Zugang zu den Kulturprogrammen terrestrisch möglich sein muss, solange nicht alle Bürgerinnen und Bürger über webbasiertes Radio verfügen.
Bürgersprechstunde des Brandenburger Petitionsausschuss in Neuruppin
Neuruppin
In dieser Sprechstunde soll interessierten Bürgern die Möglichkeit eröffnet werden, ihre Anliegen den Abgeordneten des Petitionsausschusses vorzutragen und die Möglichkeiten einer Petition zu besprechen.
9. September 2021 von 13:00-16:00 Uhr
Kreisverwaltung OPR
Heinrich-Rau-Str. 27, 16816 Neuruppin, Raum 0.27
An den Bürgersprechstunden werden mindestens zwei Abgeordnete des Ausschusses teilnehmen und sich mit den Sorgen und Anliegen der Bürger befassen. Selbstverständlich können auch bereits schriftlich abgefasste Petitionen eingereicht werden. Gleichzeitig möchte der Ausschuss die Gelegenheit nutzen, in den Verwaltungen über die Aufgaben des Petitionsausschusses zu informieren und Material über die Arbeit und die Aufgaben des Ausschusses zur Verfügung zu stellen.
Benefizkonzert in der Friedenskirche im Park Sanssouci
Seit nunmehr 19 Jahren organisiert die Landtagsabgeordnete und Musikwissenschaftlerin Prof. Dr. Ulrike Liedtke im Auftrag der Service-Clubs Potsdam das Benefizkonzert in der Friedenskirche im Park Sanssouci in Potsdam.
In diesem Jahr wird das Benefizkonzert zugunsten von „Hilfe für Familien in Not – Stiftung des Landes Brandenburg“ veranstaltet.
am Donnerstag, den 26.08.2021
um 19:30 Uhr, Friedenskirche Potsdam
Nachdem im vergangenen Jahr das Benefizkonzert aufgrund der Corona-Pandemie leider abgesagt werden musste, ist es umso schöner, dass in diesem Jahr das mittlerweile 18. Benefizkonzert stattfinden kann.
Musikalisch gestaltet wird das Benefizkonzert in diesem Jahr vom Jacaranda Ensemble, einem Instrumentenensemble, das sich aus fünf Musikern und Solisten der Brandenburger Symphoniker zusammensetzt. Das Ensemble möchte mit seiner Musik eine Brücke zwischen den Kulturen der Welt bauen.
Jacaranda spielen auf Alphörnern, Didgeridoos, Saxophonen, Marimba, Congas und anderen Percussion-Instrumenten eine Mischung von komponierter und improvisierter Musik, in dem Elemente aus Klassik, Blues, Folk und Jazz miteinander verbunden werden.
Das Benefizkonzert steht unter der Schirmherrschaft des Oberbürgermeisters der Landeshauptstadt Potsdam, Mike Schubert.
Die Serviceclubs sind:
SOROPTIMIST INTERNATIONAL CLUB POTSDAM
ROTARY CLUB POTSDAM
ROTARY CLUB POTSDAM - ALTER MARKT
ROTARY CLUB POTSDAM - BELVEDERE
LIONS CLUB POTSDAM
LIONS CLUB POTSDAM - SANSSOUCI
LEO CLUB POTSDAM
INNER WHEEL CLUB POTSDAM
OLD TABLE 190 POTSDAM
ROUND TABLE 190 POTSDAM
Elf Landmusikorte ausgezeichnet - PM Deutscher Musikrat
IMPULS für die Amateurmusik
Programm IMPULS fördert bundesweit 572 Projekte von Chören und Orchestern in ländlichen Räumen
weiteres hier >>
Gratulation zum 30jährigen Jubiläum des Kurt-Tucholsky-Literaturmuseums
Potsdam.
Lieber Herr Dr. Böthig,
ganz herzlich möchte ich Ihnen und Ihrem Team zum 30jährigen Jubiläum des Kurt-Tucholsky-Literaturmuseums gratulieren.
Wer hätte 1991 bei Eröffnung der Gedenkstätte geglaubt, dass es einmal ein Museum mit Dauerausstellung zu Tucholsky und wechselnden Kunstausstellungen nebst Homepage und online- Rundgang per App geben würde?
Sie haben es geschafft, Tucholskys Werk im Bewußtsein der Rheinsberger und ihrer Gäste lebendig zu halten, und zwar nicht nur beschränkt auf das "Bilderbuch für Verliebte". Darüber hinaus konnten Sie Ihr Rheinsberger Tucholsky-Museum bundesweit etablieren.
Ich glaube einschätzen zu können, was das bedeutet - wieviel Zeit und Kraft Sie in diese Arbeit gesteckt haben.
Nun legt eine Pandemie das kulturelle Leben lahm. Umso wichtiger ist es, dass Sie den Schritt der Digitalisierung gegangen sind.
Ich wünsche Ihnen, dass Sie bald wieder live die Ergebnisse Ihrer Sammel- und Forschungstätigkeit präsentieren können - und natürlich vor viel Publikum.
Es grüßt und gratuliert Ihnen allen herzlich
Ulrike Liedtke
Start des kommunalen Förderprogrammes für bessere Pflege
Potsdam.
Am 1. April tritt die Richtlinie für die erste Säule des Pakts für Pflege in Kraft: Das Förderprogramm für Kommunen zur Stärkung der Pflege vor Ort. Es richtet sich nicht nur an Landkreise und kreisfreie Städte, sondern vor allem an die Ämter, Städte und Gemeinden. Für sie stehen 9 Millionen Euro jährlich zur Verfügung. „Das kommunale Förderprogramm ist das Herzstück des Pflegepaktes“, so die Landtagsabgeordnete für Ostprignitz-Ruppin Ulrike Liedtke.
Mit dem Geld sollen Unterstützungsangebote im Vor- und Umfeld von Pflege vor Ort gefördert und die Landkreise und kreisfreien Städten bei ihrer regionalen Pflegestrukturplanung und Vernetzungstätigkeiten unterstützt werden. Auch Informationsveranstaltungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen können durchgeführt oder alltagsunterstützende Angebote für die Pflege im eigenen Haushalt auf- oder ausgebaut werden.
Es können jährlich bis zu 150.000 Euro beantragt werden, der Förderhöchstbetrag für die Kommunen richtet sich nach der Anzahl der pflegebedürftigen Menschen in einem Ort im Verhältnis zur gesamten Einwohnerzahl (Pflegeprävalenz). Ein Eigenanteil für Kommunen beträgt 20 Prozent bzw. 10 Prozent, wenn sie sich nachweislich in der Haushaltssicherung befinden.
Der Förderhöchstsatz für die Orte meines Wahlkreises beträgt:
Neuruppin: 145.700,00 €; Rheinsberg: 41.800,00 €; Fehrbellin: 34.700,00 €; Lindow: 22.500,00 €; Temnitz: 17.700,00 €.
Die Anträge sind an das Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg in Cottbus zu richten.
„Ich freue mich, dass nun das kommunale Förderprogramm des Paktes startet und so Angebote für Ältere und Pflegebedürftige konkret und in jedem Ort verbessert werden können“, so Ulrike Liedtke abschließend.
Aussetzung der Impfung mit AstraZeneca: Was bedeutet das für Brandenburg?
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Potsdam.
Die Bundesregierung hat die Corona-Schutzimpfungen mit dem Impfstoff des Herstellers AstraZeneca vorsorglich ausgesetzt. Nach neuen Meldungen von Thrombosen der Hirnvenen im zeitlichen Zusammenhang mit der Impfung in Deutschland und Europa, hält das Paul-Ehrlich-Institut weitere Untersuchungen für notwendig. Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA wird entscheiden, ob und wie sich die neuen Erkenntnisse auf die Zulassung des Impfstoffes auswirken. Bis zum Abschluss der Bewertung durch die EMA werden die Impfungen mit dem Covid-19-Impfstoff von AstraZeneca in ganz Deutschland ausgesetzt.
Damit finden bis auf weiteres auch in Brandenburg keine Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca statt. Was bedeutet das konkret für Brandenburgerinnen und Brandenburger? Hier Antworten auf häufig gestellte Fragen:
Welche Impf-Termine müssen jetzt abgesagt werden?
In dieser Woche (Kalenderwoche 11) waren landesweit rund 22.500 Erst-Impfungen mit dem Impfstoff von AstraZeneca in den Impfzentren geplant. In Brandenburg erhalten alle impfberechtigten Personen bei der Terminvergabe immer beide Termine für die Erst- und Zweitimpfung. Von allen rund 22.500 Personen müssen leider beide Termine (Erst- und Zweitimpfung) abgesagt werden.
Außerdem waren in dieser Woche circa 1.200 Impfungen mit AstraZeneca von Lehrkräften in zehn Krankenhäusern geplant. Auch diese Impfungen können jetzt nicht stattfinden.
Ich habe einen Impf-Termin. Wie erfahre ich, dass er nicht stattfindet?
Alle AstraZeneca-Impftermine wurden online über die Buchungsplattform www.impfterminservice.de vergeben. Bei ca. 95 Prozent aller Terminbuchungen haben die Personen eine E-Mail angegeben. Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) informiert alle Betroffenen, die in dieser Woche einen Termin für ihre Erstimpfung mit
AstraZeneca hatten, wurden bereits per E-Mail über die Terminabsage informiert.
Hinweis: Alle Personen, die in dieser Woche einen Impftermin mit AstraZeneca in einem Impfzentrum im Land Brandenburg haben, sollten nicht zum Impfzentrum fahren! Die Impfung kann nicht durchgeführt werden. Wir bitten alle um ihr Verständnis.
Ich hatte schon meine Erstimpfung mit AstraZeneca. Was ist mit meinem Termin für die Zweitimpfung?
Alle Personen, die schon eine Erstimpfung mit AstraZeneca hatten, behalten ihren Termin für ihre Zweitimpfung. Diese Termine bleiben bestehen!
Der Abstand zwischen Erst- und Zweitimpfung beträgt bei AstraZeneca zwischen neun und zwölf Wochen. Die ersten Impfungen mit AstraZeneca fanden in Brandenburg am
17. Februar 2021 statt. Das bedeutet, dass die ersten Zweitimpfungen Mitte April folgen.
Wie komme ich jetzt an neue Impftermine?
Solange die Corona-Schutzimpfungen mit dem Impfstoff des Herstellers AstraZeneca in Deutschland ausgesetzt sind, können keine neuen Impftermine auf dem Buchungsportal www.impfterminservice.de vergeben werden.
Sobald der Impfstoff wieder empfohlen wird, sollen die von der Terminabsage betroffenen Personen per E-Mail über die Möglichkeit der Terminbuchung informiert werden.
Danach wird auf dem Portal www.brandenburg-impft.de und über die Presse über die Terminvergabe informiert.
Wichtig: Abgesagte Termine müssen selbstständig neu gebucht werden. Das gilt für die Erst- und Zweitimpfung.
Kann ich statt AstraZeneca nicht einfach den Impfstoff von BioNTech erhalten?
Brandenburg hat leider nicht genügend Impfstoffdosen von BioNTech und Moderna erhalten, um die AstraZeneca-Termine damit ersetzen zu können. Diese mRNA-Impfstoffe werden aktuell vor allem für Impfungen von über 80-Jährigen sowie für mobile Impfungen in Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe verwendet. Auch im heute eröffneten Impfzentrum in Perleberg (Landkreis Prignitz) wird aktuell nur der Impfstoff von BioNTech verwendet.
Ich soll mit dem Impfstoff von BioNTech bzw. Moderna geimpft werden. Was bedeutet das für mich?
Alle bereits gebuchten Impf-Termine mit Impfstoffen der Hersteller BioNTech oder Moderna sind nicht betroffen und finden wie vereinbart statt. Diese Impfungen werden
also wie vereinbart in den Impfzentren durchgeführt.
Warum wurde das Impfen mit AstraZeneca ausgesetzt?
In mehreren Fällen wurde in Deutschland in zeitlichem Zusammenhang mit einer Impfung mit AstraZeneca eine spezielle Form von schwerwiegenden Hirnvenen-Throm-bosen in Verbindung mit einem Mangel an Blutplättchen (Thrombozytopenie) und Blutungen festgestellt. Deswegen hat das Paul-Ehrlich-Institut empfohlen, die Impfung mit AstraZeneca vorsorglich auszusetzen, um die Fälle weiter zu untersuchen. Das Bundesministerium für Gesundheit ist dieser Empfehlung gefolgt. Die Europäische Arzneimittelbehörde EMA wird entscheiden, ob und wie sich die neuen Erkenntnisse auf die Zulassung des Impfstoffes auswirken.
Impfung ist Vertrauenssache und kein Zwang. Jeder Impfling muss sicher sein, dass alle Informationen zum Impfstoff transparent und vollständig vermittelt werden und
nichts zurückgehalten wird. Auch seltene, aber gegebenenfalls schwerwiegende Nebenwirkungen müssen sorgfältig geprüft werden.
Freitag wurde die Impfung mit AstraZeneca noch nicht ausgesetzt. Jetzt schon. Was hat sich seit Freitag geändert?
Seit Freitag (12. März) wurden drei neue Fälle von Hirnvenen-Thrombosen gemeldet, zwei davon am Montag. Insgesamt gibt es jetzt sieben Fälle im Zusammenhang mit AstraZeneca-Impfungen, drei davon sind tödlich verlaufen. Trotz der hohen Zahl an Impfungen mit AstraZeneca (insgesamt 1,6 Millionen) ist das überdurchschnittlich viel.
Deshalb hat das PEI nach fachlicher Beratung entschieden, eine vorläufige Aussetzung der Impfungen zu empfehlen. Dem ist die Bundesregierung gefolgt.
Worauf müssen diejenigen achten, die mit AstraZeneca geimpft worden sind?
Wer 4 bis 14 Tage nach einer Impfung mit AstraZeneca anhaltende Kopfschmerzen entwickelt oder punktfö rmige Hautblutungen bei sich entdeckt, sollte sich dringend in
ärztliche Behandlung begeben.
Wann treten die Nebenwirkungen auf?
Man muss unterscheiden zwischen Impfreaktionen und Nebenwirkungen. Impfreaktionen treten direkt im Anschluss an eine Impfung auf und dauern zumeist nur einen Tag. Sie sind Zeichen einer Immunreaktion des Körpers und deshalb unbedenklich.
Wer mit drei Tagen Abstand zur Impfung allerdings Nebenwirkungen feststellt, sollte ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
Wann wird entschieden, ob der Impfstoff weiter zugelassen bleibt?
Das ist noch nicht klar. Die EMA wird dazu alle Berichte der europäischen Arzneimittelbehörden auswerten.
Mehr Informationen
www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus/faq-covid-19-impfung/faq-impfung-astrazeneca.html
www.pei.de/DE/newsroom/hp-meldungen/2021/210315-voruebergehende-aussetzung-impfung-covid-19-impfstoff-astra-zeneca.html;jsessionid=CD8013B15C13D882305EBD04E649E7EE.intranet212
Digitalisierung Schule: Landesgeld für zusätzliche Geräte
Neuruppin. Alle 916 Schulen in Brandenburg erhalten zusätzliches Geld zur Beschaffung weiterer digitaler Endgeräte. „Mit diesen Geräten soll der digitale Unterricht von zu Hause unterstützt werden, der pandemiebedingt immer mal wieder nötig werden wird“, so die Landtagsabgeordnete für Ostprignitz-Ruppin Prof. Dr. Ulrike Liedtke.
Die Bundesebene hat mit dem Digitalpakt viel Geld für die Digitalisierung der Schule zur Verfügung gestellt. Mit den Landesmitteln von 23 Millionen Euro wird der Aufbau der digitalen Infrastruktur der Schulen zusätzlich unterstützt.
Die Fördersumme richtet sich nach der Größe der Schule. Die Schulträger erhalten einen Festbetrag von 12.000 Euro für jede Schule, der sich je 200 Schülerinnen und Schüler um den gleichen Betrag erhöht. Der Fördersatz beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben, der Eigenanteil mindestens zehn Prozent.
Die Schulträger müssen die Mittel bis 26. Februar 2021 gegenüber dem Bildungsministerium beantragen. Den Zuwendungsbescheid erhalten sie spätestens am 17. März 2021.
Die Schulträger erhalten das Geld, um die Geräte zu beschaffen. Die Gemeinde Fehrbellin kann insgesamt 48.000€ beantragen, die Stadt Neuruppin insgesamt 168.000€ und die Stadt Rheinsberg
36.000€.
Näheres im Amtsblatt des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport, 30. Jahrgang, Nummer 6.
Land übernimmt Kita-Kosten für Eltern
Neuruppin. Eltern, die ihre Kinder während des Lockdown ganz oder teilweise selbst betreuen, müssen keine Kitabeiträge zahlen. Das Land übernimmt diese Kosten.
„Für die SPD war von Anfang an klar, dass niemand für Kitaleistungen zahlen muss, die er nicht in Anspruch nimmt“, so die heimische Landtagsabgeordnete Prof. Dr. Ulrike Liedtke. Und weiter: „Alle Eltern sollen das wissen, auch wenn die verwaltungstechnische Umsetzung noch etwas Zeit in Anspruch nimmt.“
Das Bildungsministerium hat eine Richtlinie auf den Weg gebracht, die nun innerhalb der Landesregierung und mit den Verbänden abgestimmt wird. Die Übernahme der Kita-Kosten durch das Land wird 15 Millionen Euro kosten. Der Landtag hat finanzielle Mittel für coronabedingte Mehrausgaben bereitgestellt, über die die Landesregierung aber nicht frei verfügen kann.
Immer wenn die geplante Ausgabe 7,5 Millionen übersteigt, muss der Haushaltsausschuss dieser jeweils zustimmen.
„Ich kann versichern, dass der Ausschuss dieser Ausgabe zustimmt. In der SPD-Fraktion haben wir frühzeitig einen solchen Beschluss gefasst und sind auf unsere Koalitionspartner zugegangen“, so Liedtke.
Eltern werden ganz oder hälftig von den Beiträgen befreit. Die Kitas sollen schriftliche Vereinbarungen mit den Eltern vorbereiten, die der Erstattung zugrunde gelegt werden. Denn die Befreiung gilt rückwirkend zum 1. Januar. Ob Eltern ganz oder nur hälftig entlastet werden, hängt von der Inanspruchnahme der Kita-Leistung ab. Wer sein Kind einen Monat gar nicht in die Kita bringt, wird keine Elternbeiträge zahlen müssen. Wer die vertragliche Betreuungsleistung bis höchstens 50 Prozent in Anspruch nimmt, dem werden die Elternbeiträge um die Hälfte erlassen.
„Ich bedanke mich bei allen Eltern, die aktuell aus Gesundheitsschutzgründen ihre Kinder zu Hause betreuen. Mir ist klar, das Homeoffice und Kinderbetreuung nicht gut unter einen Hut passen. Umso größer ist mein Dank. Sie leisten einen aktiven Beitrag zur Eindämmung des Corona-Virus“, so Ulrike Liedtke abschließend.
Städtebauförderung: Geld für lebendige und attraktive Orte
Neuruppin. Städtebaumittel helfen Bausubstanz zu erhalten, das Zusammenleben im Quartier attraktiver zu machen und retten manches historische Gebäude vor dem Verfall. 2020 wurden 98,5 Millionen Euro an 72 Kommunen ausgereicht. Grundlage dafür waren die Programme „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“, „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der und Stadt- und
Ortskerne“, und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere“. Die Fördermittel werden durch kommunale Eigenanteile ergänzt.
Neuruppin hat auf Grundlage der Programme 2 Mio. Euro im letzten Jahr erhalten, Rheinsberg 1.150.000 Euro.
„Jeder eingesetzte Euro ist gut angelegtes Geld. Unsere Orte bleiben lebendig und werden attraktiver“, so Prof. Dr. Ulrike Liedtke.
Das sind gute Nachrichten für unsere Region.
Städtebauförderung war und ist ein wichtiger Baustein für die Entwicklung unserer Kommunen. Sie kommt jedem Einwohner zu Gute, da diese Mittel das bauliche Erbe bewahren und weiterentwickeln, aber auch Teilhabe und Austausch am
gesellschaftlichen Leben für alle ermöglichen.
Brandenburg ist für seine historischen Stadtkerne bekannt. Mit dem Programm „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der und Stadt- und Ortskerne“ werden Stadt- und Ortszentren unterstützt oder Bausubstanz erhalten oder deren
Nutzungsvielfalt gefördert.
Mit dem Programm „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“ werden strukturschwache Stadt- und Ortsteile aufgewertet, Wohn- und Lebensqualität erhöht, Bevölkerungsgruppen integriert und der Zusammenhalt
in der Nachbarschaft gestärkt.
Das Programm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere“ fördert Städte und Gemeinden, die vor besonderen demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen stehen. Neue Schwerpunkte des Programmes sind mehr Klimaschutz und Stadtgrün.
In diesem Jahr erhält das Land Brandenburg 44,8 Mio. Euro aus Bundesmitteln für die Städtebauförderung. Das Land erhöht diese Mittel um weitere 44,8 Mio. Euro. „Mit diesem Geld unterstützen wir auch in diesem Jahr die Kommunen bei der
städtebaulichen Entwicklung. Das ist für die Zukunft Brandenburgs wichtig: Historische Stadtkerne und lebendige Quartiere sind attraktiv für die Menschen und wo man gern ist, bleibt man auch.“